Abschaffung der Steuerfreigrenze für Warenimporte aus Drittländern

Ab dem 1. Juli 2021 entfällt die Steuerfreigrenze von 22 Euro für Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern – dann ist ab dem ersten Cent eine Einfuhrumsatzsteuer fällig. Diese Entscheidung der EU soll für mehr Steuergerechtigkeit sorgen.

30 Juni 2021

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Abschaffung der Steuerfreigrenze für Warenimporte aus Drittländern

Ab dem 1. Juli 2021 entfällt die Steuerfreigrenze von 22 Euro für Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern – dann ist ab dem ersten Cent eine Einfuhrumsatzsteuer fällig. Diese Entscheidung der EU soll für mehr Steuergerechtigkeit sorgen.

Mit der Abgabeneinhebung kommt eine weitere Pflicht: Für alle Warensendungen aus Drittländern in die EU wird – ungeachtet des Warenwerts – eine elektronische Zollanmeldung mit Abgabeerhebung vorausgesetzt. Das soll die lückenlose zoll- und steuerrechtliche Erfassung sicherstellen und gerade im Kleinsendungsbereich Steuerbetrug unterbinden.

Schwerpunktkontrollen für Wettbewerbsgleichheit

Um Unterfakturierungen zu verhindern, wird der Zoll zudem mithilfe von Risikoprofilen monatliche Schwerpunktkontrollen im Bereich Kleinsendungen aus Drittländern durchführen.

Die Änderungen des Rates für Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Union (ECOFIN) sollen mehr Steuergerechtigkeit für in der EU ansässige Händler:innen gewährleisten. Diese führen schon immer auf jede verkaufte Ware egal welchen Preises die entsprechende Mehrwertsteuer ab.